Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ZTL GmbH
Rheinstraße 55
76870 Kandel
AGB Stand: 16.12.2025
§ 1 Anwendungsbereich
1.1
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge zwischen der ZTL GmbH, vertreten
durch Sven Jung und Steliyan Georgiev (nachfolgend: Anbieter) und ihren
Kunden (nachfolgend: Kunde). Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge
an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.
1.2
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht.
Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die
mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der
Geltung jener AGB.
1.3
Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig
zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen
erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten
Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert.
Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei
Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die
geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in ihrer Benachrichtigung
auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen
Fassung der AGB fortsetzen, der Anbieter ist aber zur Beendigung des Vertragsverhältnisses
aus wichtigem Grund berechtigt.
1.4
Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen
diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach
Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.5
Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne
von § 14 BGB, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-)
Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass
er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft
schließt. Sollte der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, ist er verpflichtet,
den Anbieter über diesen Umstand zu informieren.
§ 2 Leistungspflichten
2.1
Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich „IT-Dienstleistungen“.
2.2
Die einzelnen, konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen
Leistungsangebot des Anbieters an den Kunden und werden in der Regel einvernehmlich
vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder auf elektronischem Wege) abgestimmt.
In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.3
Der Anbieter ist dazu berechtigt, sich für die Erbringung der Leistungen
an Erfüllungsgehilfen und Dritten zu bedienen.
2.4
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet
der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.5
Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart
– digital.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1
Der Kunde räumt dem Anbieter die Möglichkeit für den Zugriff auf die IT-Systeme
ein. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle benötigten Informationen,
Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung zu stellen, Änderungen unverzüglich
schriftlich mitzuteilen sowie sie in sonstiger Hinsicht im Rahmen der
Zumutbarkeit zu unterstützen. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die
Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erbracht
werden und sämtliche vereinbarten Termine für seine Mitwirkungsleistungen
eingehalten werden.
3.2
Zur Erbringung der Dienstleistungen werden zudem administrative Berechtigungen
auf den zu betreuenden IT-Systemen des Kunden benötigt. Der Anbieter wird
den Kunden zu Beginn des Vertragsverhältnisses bzw. zum Beginn nachgebuchter
Services über die Anforderungen informieren. Der Kunde stellt entsprechend
berechtigte Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet, alle für diesen Vertrag relevanten Veränderungen,
insbesondere Änderungen an den IT-Systemen gegenüber dem Anbieter in Textform
mitzuteilen.
3.4
Die im Rahmen der jeweiligen Einrichtung von Anwendungssystemen oder technologischen
Abläufen festgelegten Organisationsrichtlinien, Sicherungsmaßnahmen und
technischen Vorgaben werden vom Kunden eingehalten.
3.5
Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Services nur sachgerecht nach
Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung des deutschen
Rechts nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet die Services nicht missbräuchlich
zu nutzen und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen und sicherzustellen, dass seine Systeme, Inhalte, Skripte oder
Programme so gestaltet sind, dass von diesen keine Gefahr auf den Betrieb
anderer Systeme ausgehen können.
3.6
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der von dem Kunden
im Rahmen der Nutzung der Services eingegebenen Daten sowie für die von
ihm beigestellten Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Solche
Inhalte werden vom Anbieter nicht rechtlich geprüft und nur soweit zur
Kenntnis genommen, wie dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
3.7
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar
vor jeder Installation und/oder sonstigem Eingriff durch den Anbieter
oder durch von dieser beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung
sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Datensicherungen
sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten
Daten möglich ist.
3.8
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten
stets vollständig und fristgerecht auf erstes Anfordern zu erbringen.
Ist die Leistungsdurchführung wegen eines Verstoßes gegen eine solche
Mitwirkungspflicht gestört oder unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch
von dem Anbieter unberührt und der für die Leistungserbringung vereinbarte
Zeitraum verlängert sich der Verzögerung entsprechend angemessen.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1
Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken,
in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters
auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2
Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich (Videocall,
Telefon, etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Abnahmebedürftige Leistungen
5.1
Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt,
gelten die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (5.2 bis 5.6).
5.2
Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar
waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung
geltend macht oder sich vorbehält.
5.3
Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der
abnahmebedürftigen Leistung und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
5.4
Die abzunehmende (Teil-) Leistung vom Anbieter gilt auch dann als abgenommen,
wenn der Kunde sich auf Aufforderung vom Anbieter hin zur Abnahme der
jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt
und erhebliche Mängel rügt. Die Nutzung von Lieferungen und Leistungen
durch den Kunden im Echtbetrieb gilt ebenfalls als Abnahme dieser Lieferungen
und Leistungen.
5.5
Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei
Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel
der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
5.6
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher
Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits
ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger
anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden
Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige
das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird der Anbieter
dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
§ 6 Fristen
6.1
Enthält das Angebot die Angabe von Fristen oder konkreten Terminen hinsichtlich
der Leistungserbringung durch den Anbieter, so handelt es sich hierbei
ausschließlich um unverbindliche Angaben, soweit nicht die Verbindlichkeit
der Fristen und Termine ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Sofern die Parteien eine konkrete Frist zur Leistungserbringung vereinbart
haben, bestimmt sich der Eintritt des Verzugs vorbehaltlich der folgenden
Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kann der Anbieter eine
vereinbarte Frist zur Leistungserbringung nicht einhalten, wird sie den
Kunden unverzüglich informieren und gleichzeitig eine voraussichtliche,
neue Lieferfrist mitteilen. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung
durch den Kunden Voraussetzung für den Eintritt des Verzugs. Die Mahnung
hat außerdem die konkrete Leistung zu benennen, die der Kunde anmahnt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1
Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich
und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung
bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
7.2
Die vom Kunden geschuldete Vergütung für Dienstleistungen ist vorbehaltlich
anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus
bei Angebotsannahme fällig. Die Vergütung für Werkleistungen ist vorbehaltlich
anderslautender Individualabrede mit erfolgter Abnahme fällig.
7.3
Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus.
7.4
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch den Anbieter anerkannt
werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine
behaupteten Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und
die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter anerkannt
wurden.
7.5
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich
vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
7.6
Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter
ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Kündigung
8.1
Der Vertrag hat die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Mindestlaufzeit.
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung mit einer
Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Ansonsten
verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann weiterhin mit
einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.
8.2
Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während
der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen.
8.3
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets
unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
9.1
Werden im Rahmen des Vertrages Nutzungsrechte für urheberrechtlich geschützte
Werke, insbesondere Software, eingeräumt, so werden diese Nutzungsrechte
vorbehaltlich anderer Regelungen im Vertrag grundsätzlich als einfache,
räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte übertragen. Eine Übertragung auf
Dritte ist nicht gestattet.
9.2
Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter
nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet
hat.
9.3
Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen.
9.4
Der Anbieter ist berechtigt, mit dem Namen und dem Logo des Kunden im
geschäftlichen Verkehr als Referenz zu werben.
§ 10 Kommunikation
10.1
Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen
vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet.
Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte
Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
10.2
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen
ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln
und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart
ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.
10.3
Sofern nicht abweichend vereinbart, beläuft sich die Servicezeit auf Montag
bis Freitag, 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage
und Feiertage des Bundeslands Rheinland-Pfalz.
10.4
Der Anbieter gewährleistet, dass bei einer Störung während der Servicezeit
innerhalb der bei Vertragsschluss vereinbarten Zeiten reagiert wird ("Reaktionszeit").
10.5
Aufgrund der Vielzahl an denkbaren Fehlerursachen und Konstellationen
kann eine bestimmte Behebungszeit vorbehaltlich vertraglicher Vereinbarungen
im Einzelfall dagegen nicht zugesagt werden.
§ 11 Haftung
11.1
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf ("wesentliche Vertragspflicht"). Hinsichtlich
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der
Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.2
Der Anbieter haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der
Kunde nicht im Rahmen seiner dahingehenden Obliegenheiten dieses Vertrages
sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
11.3
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.4
Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts
oder Seiten durch die jeweiligen Account-Provider oder sonstigen Kooperationspartner.
Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen
den Kunden verhängt werden, haftet der Anbieter nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN Kaufrechts.
12.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden
Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
12.3
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.